Interner Hinweisgeberkanal
PISCINES MON DE PRA, SL (im Folgenden MONdePRA) hat einen internen Kommunikationskanal für alle Personen eingerichtet, die Tatsachen mitteilen oder melden möchten, die gegen den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes 2/2023 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden, und zur Bekämpfung von Korruption verstoßen haben könnten, was auch auf Bereiche der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen ausgedehnt werden kann.
Sie können das Formular über den folgenden Link aufrufen [Formular Interner Kanal]. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Sie im Kopf des internen Formulars ein organisiertes Verzeichnis von Links finden, die sich auf das Gesetz und die Funktionsweise des Kanals beziehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einer Mitteilung oder Meldung die zu diesem Zweck eingerichteten Informationslinks zu lesen.
Sobald Sie das Formular korrekt ausgefüllt und abgeschickt haben, erhalten Sie einen „Code/Locator“, um den Status der Mitteilung verfolgen zu können. Bitte bewahren Sie den Locator auf, um jederzeit den Status und die Erledigung der Mitteilung über den folgenden Link abfragen zu können [Zugang Meldungsverwaltung].
Sollten Sie Probleme beim Zugriff oder beim Ausfüllen des Formulars haben, können Sie sich über die folgende E-Mail-Adresse [email protected] an uns wenden, um eine Lösung im Rahmen der Legalität zu finden, damit Sie die Mitteilung (identifiziert oder anonym) vornehmen können.
Zusätzlich sieht das Gesetz die Einrichtung eines externen Informationskanals und die Ernennung einer unabhängigen Behörde zum Schutz von Hinweisgebern vor. Jede natürliche Person kann dieser Behörde oder den entsprechenden regionalen Behörden oder Organen die Begehung von Handlungen oder Unterlassungen melden, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Im Fall von MONdePRA ist die zuständige Stelle das „Antikorruptionsamt von Katalonien“.
Schließlich wird im Zusammenhang mit dieser Compliance-Regelung festgelegt, dass MONdePRA über einen „Strafrechtlichen Risikoplan“ verfügt. In diesem Zusammenhang kann der vorliegende „interne Kanal“ Mitteilungen über Verstöße oder Straftaten abdecken, die mit den Bestimmungen von Artikel 31 Bis des Strafgesetzbuches in Verbindung stehen.